Gründe warum der Bestandsbau Juridicum erhalten werden muss. Die Abriss _ Neubau Logik entspricht nicht den Erkentnissen, wie wir als Gesellschaft heute mit unseren Bauten umgehen müssen. Abriss vernichtet Energie und fordert den Verbauch neuer Energie und neuer Emissionen unnötig heraus.
Wir sparen Energie, wenn wir den Bestand nutzen.
- Das Gebäude Juridicum ist in gutem Zustand. Es genügt den heutigen brandschutztechnischen Voraussetzungen. Es wird vollkommen problemlos genutzt. Es wird intakt übergeben.
- Bei jedem Bestandsbau, dem eine Funktionsveränderung bevorsteht, muss die Notwendigkeit der Umwandlung, des Weiterbauens geprüft werden. Eine Funktionsveränderung des Gebäudes ist gerade hier sehr gut umsetzbar, da es im Inneren des Gebäudes keine tragenden Wände gibt, die Flexibilität bereits gegeben ist.
- Das Gebäude Juridicum mit seinen 12 Geschossen nimmt einen relativ kleinen Grundstücksraum, jedoch mit einem hohen Raumvolumen ein, eine Fläche von 19.000 qm. Eine vergleichbare Größe von umbauten Raum wird hier nicht noch einmal möglich sein. Das Gebäude ist 48,50 m hoch. Zukünftig kann an dieser Stelle nach dem B-Plan 569 eine Höhe von 25 m bzw. 23 m gebaut werden. Der hier mögliche Raum würde durch den Abriss dieses Bestandsbaus unnötig dezimiert.
- Das Gebäude ist der einzige Bestandsbau, der in den nächsten Jahren freigezogen wird. Er bietet ausreichend Raum um wenigsten einen Teil der Städtebaulichen Vertrag zum Campus festgelegten Wohnbelegungsanteile zu realisieren: 15 % Wohnungen im ersten Förderweg, bisher gibt es keine einzige, sowie die Zusagen an die Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens.
- Die Unterbringung von geflüchteten Familien im Juridicum ist sinnvoll. Hierbei ist bei den Maßnahmen zur Errichtung der Wohnungen darauf zu achten, dass die baulichen Pläne nachhaltig sind. Investitionen, die hier einfließen sollen auch nach einer temporären Nutzung Basis des Weiterbauens bleiben und nicht als Wegwerfprodukte verbaut werden.
- Gleichzeitig sollte Ziel sein, das bei diesem Bauen für die Erstbelegung auch für weitere Personengruppen Wohnungen entstehen. 1. Förderweg, studentisches Wohnen, gemeinschaftliches Wohnen.
- Für eine lebendige urbane Mischung und dem Entwickeln einer Sozialstruktur die Vielfalt fördert, ist die Nutzung des Gebäudes für Gruppen wie die ada_kantine und andere soziale Gruppen unabdingbar.
Wir begehen das Juridicum am Samstag, dem 2.7. ab 11 Uhr.
Treffpunkt auf dem Campus, Eingangsbereich Juridicum
Wie geht es weiter mit Campus und den Bestandsgebäuden, die die Universität noch belegt? Was kann nach dem Freizug folgen?
Die Goethe Universität hat für den Freizug des Campus Bockenheim folgende Zeiten für die Gebäude mitgeteilt.
2022 /2023 Juridicum und Kunstbibliothek
2025/2026 Sozialzentrum /Mensa
2025/2026 Studierendenhaus
2025/2026 Hörsaalgebäude, benachbartes Fernheizwerk
2025/2026 Institutsgebäude Mathe Physik, Robert Maier Straße
2028 frühester Freizug der zentralen Bibliothek
Zentrale Fläche des Campus Mitte bleibt in der Verfügung der Goethe Universität.
Die Bauten an der Gräfstraße: Hörsaalgebäude, Fernheizwerk liegen in dem Planungsbereich, in dem der B-Plan Wohnbebauung vorsieht. Auch im Bereich des Sozialzentrums ist Wohnen vorgesehen. Auf diesen Flächen wird bis mindestens 2026 kein Wohnraum entstehen. Das Juridicum, wird im März 23 an die Stadt übergeben. Das 12 geschossige Gebäude enthält auf relativ kleinen Grundstück eine hohe Anzahl an qm. In diesem Umfang wird das nach einem Abriss nicht mehr möglich sein, da der B-Plan lediglich 23 / 25 m Gebäudehöhe zulässt. Der Bestandsbau darf das. Sehr bedeutend um weiteren Wohnraum relativ frühzeitig entstehen zu lassen. Auf 19.000 qm können günstige Wohnungen im 1. Förderweg entstehen entstehen und wichtige Soziale Initiativen können hier und in der Kunstbibliothek arbeiten. Die bisher frei werdenden Flächen auf dem Campus wurden mit teuren Objekten wie forty one bebaut, die Wohnungen am Depot überwiegend mit Eigentumswohnungen, teuren Wohnungen. Es ist allerhöchste Zeit dass jetzt der Abschnitt kommt, wo Soziales und Daseinsvorsorge zu ihrem Recht kommen. Und wennI in der Zwischenzeit als erste Stufe Wohnungen für Geflüchtete entstehen ist das gut. Auch hier sollte es keinen Wegwerfmodus geben. Bereits bei diesen ersten Investitionen zur Umwandlung soll die Perspektive auf das Weiterbauen gerichtet sein. Ziel und in diesen zeiten einbgesellschaftliches Muss ist der Bestandserhalt , die Weiternutzung eines intakten und guten Gebäudes, dass alle Voraussetzungen für eine Umwandlung mitbringt. Frühzeitig nach dem Freizug sollen in das intakte Gebäude Juridicum Initiativen wie die ada_kantine einziehen, um eine urbane gemischte im Nutzungsmix zu erreichen.
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst. Initiativen und Bürgerinnen erwarten die Hochschule mit Sympathie und Ungeduld. Seit Jahren wird das Projekt herumgeschoben. Bei Bedarf kann die Hochschule auf Teile des Juridicum z.b. in Verwaltung und kleineren Übungsräumen. Es gibt auch weitere Flächen, die sich sehr gut eignen. Das ist die Sache des Wettbewerbs um Städtebaulich und von der Gebäudearchitektur vorwärts zu kommen. Aber noch nicht mal das ist gestartet. Politik macht die Hochschule endlich möglich!
Bestandsbau Juridicum
Juridicum
seit 1967 in Betrieb, (1969 Bibliotheksbau )
Höhe 48,50 m Etagen 12 (oberirdisch) Tragwerkmaterial Beton Bruttogeschossfläche 18 900 qm
Architekt Heinrich Nietschke
Das Juridicum wurde als Mehrzweckgebäude für die Goethe Universität gebaut.
Es ist im Inneren Stützenfrei, also sehr flexibel geeignet für Umnutzung und Umwandlung. Als Seminargebäude der Goethe Universität war es seit der Erbauung in ständiger Nutzung und dadurch auch in ständiger Pflege. Es ist brandschutztechnisch auf Stand. Das Gebäude bietet sich mit seiner guten Substanz und seinem hohen Raumanteil auf Grund der Höhe von 48,5 Meter zum Erhalt und Nutzung zwingend an. Die Uni verlässt das Gebäude im Herbst 22 bis Frühling 23. Es geht dann in den Besitz der Stadt Frankfurt/ ABG Holding über. Die Umwandlung des Gebäudes zum Wohnen, für öffentliche Nutzungen und Kleingewerbe ist eine Bereicherung für den Campus und für uns Alle. Ein Abriss des Gebäudes Juridicum wäre eine Verschwendung von Material, von Energie und von Geschichte.
Eine Wende in der Bauwirtschaft ist dringend. Erhalt und kluge Umwandlungen von Bestandsbauten ein wichtiger Beitrag. Im Juridicum sollten endlich die dringend benötigten Sozialwohnungen errichtet werden. Und Wohnungen für Geflüchtete. Das Erdgeschoss kann zeitnah für Initiativen und öffentliche Angebote zur Verfügung gestellt werden.
«Transformation is the opportunity of doing more and
better with what is already existing. The demolishing is a
decision of easiness and short term. It is a waste of many
things—a waste of energy, a waste of material, and a
waste of history. Moreover, it has a very negative social
impact. For us, it is an act of violence.»
Anne Lacaton
Termine werden über unseren Newsletter bekannt gemacht
Bisherige Berichte
Gesellschaftliche Nutzungsinteressen zählen nicht.
Seit fast zwei Jahrzehnten ist klar, dass das Campus Areal in Bockenheim nicht mehr zur Universitätsnutzung gebraucht wird, auch wenn der Umzug auf den Westend Campus auch 2019 noch nicht komplett ist. Für Bockenheim ist dies ein Einschnitt. Der Stadtteil Bockenheim hat einen wichtigen Teil seiner Identität aus der Tatsache bezogen, das hier die Universität seit 1905 präsent war. Die Wohnbevölkerung war und ist auch stark durch Studierende und Universitätsmitarbeiter geprägt. Mit den Arbeitenden aus dem früheren Industriegebiet hat dies eine soziale Stadtteilstruktur ergeben, die lebendig, vielfältig und vielseitig ist.
Das große Interesse vieler Bürger und Institutionen, an der Mitgestaltung der Zukunft des Campus Bockenheim hat sich in vielen Aktivitäten und Enwickeln von Vorschlägen niedergeschlagen.
Die Stadt Frankfurt hat dem formell Rechnung getragen indem sie 2010 und 2012 mit von ihr und der ABG Holding veranstaltenten Bürgerdialogen, Veranstaltungen und Planungswerkstätten ein Diskussions – und Partizipationsangebot an die Bockernheimer gemacht hat. Hier jedoch wurde ein großes Bürgerengagement mißachtet und zur totalen Scheinbeteiligung degradiert.
Die Privatisierung der öffentlichen Grundstücke ging weiter,fast der komplette Bereich Campus Süd wurde ein Investoren verkauft, hier enstehen Wohn-Hotel und Luxus-Büro Türme.
Das Geschacher um Nutzung des mitteleren Campusbereichs durch die Hochschule für Musik – und Darstellende Kunst zwischen Stadt und Land geht weiter. Auch gibt es für diesen Bereich noch keine ernsthafte Planung für Wohnen oder Kultur.
„Kulturcampus“ alles bisher eine große Seifenblase.
Das Studierendenhaus samt dem dortigen Studentenwohnheim und der Unikita bleibt allerdings (wie es weiter betrieben und finanziert wird ist immer noch unklar) Der Abriss des Philosophicums und des Studentenwohnheims an der Bockenheimer Landstraße, die zu Beginn der Planung als gesetzt galten sind vom Tisch.
Auch wenn durch die Privatisierung des Philosophicum ein gemeinschaftliches Wohnprojekt von der Mehrheit des Magistrats verhindert wurde und gleichzeitig durch einen vorgesetzten Bauriegel der Denkmalschutz des Gebäudes ad absurdum geführt wurde. Das Wohnen in diesem Gebäude ist ausschließlich für finanzkräftige SIngles möglich.
Ein weiterer Punkt auf dem Campus Areal , wo alle Versprechungen der Politik in die allerletzte Reihe geschoben wurden, sind die Schaffung bezahlbaren Wohnungen, gemeinschaftliches Wohnen und die sozialen Infrastruktur für ein neues Quartier. Die Festlegung des Bebauungsplans sieht auf dem Areal 40% Wohnen vor. Ausser hochpreisigem Wohnen wie am Depot und im Philosophcum sind hier keine Wohnungen in Sicht und auch keine Wohnungen bisher geplant. Außer im Südlichen Bereich Luxuswohnungen .im „forty one“dem Wohnen-und Luxus Hotel im 140 m Turm
Und das alles auf einem früheren Gelände des Landes Hessen und in Folge der Stadt. Wer braucht da noch Investoren?
Das ist der bisherige Stand
In den Planungswerkstätten wurde gerade das Grundstück an Ecke Bockenheim Landstraße/Zeppelin Allee als gute Verbindung zwischen den Kulturinstitutionen auf dem nördlichen Campus (Depot, Bibliothek, Dondorf und eine von der Musikhochschule geplante Halle) und dem südlichen Teil angesehen. Während das Land Hessen mit der Festlegung, neben dem Depot einen 1. Bauabschnitt für die Musikhochschule zu starten und noch in diesem Jahr einen Architektur-Wettbewerb auszuschreiben, einen guten Schritt in die richtige Richtung macht, droht der Verkauf nun, den großen Wurf, für den sich BürgerInnen und Kulturinstitutionen in den Planungswerkstätten einsetzten, zunichte zu machen. Alles was jetzt privatisiert wird, steht für eine integrierte Planung und die Vision eines bunten und sozialen Quartiers nicht mehr zur Verfügung.
Auch alle Zusagen über bezahlbaren Wohnraum beziehen sich dann immer nur auf die restlichen Flächen. 30 % wurden hier immer wieder angekündigt. Aber bereits beim ersten Bauabschnitt neben dem Depot wurde unmissverständlich klar gemacht, dass die Teile, die bereits vorab privatisiert werden (hier in einer sog. „joint venture“ mit der GWH), davon unberührt bleiben. Die 30 % gelten immer nur für die Bereiche, die nicht verkauft werden.
Auch im südlichen Bereich (AfE Turm), wird wohl darauf spekuliert, dass die Grundstücke, die in den letzten Jahren in der Krise für Investoren nicht interessant waren, jetzt durch den Immobilienboom gut verkäuflich sind. Hier soll verkauft werden, bevor der Immobilienboom, der insbesondere in Frankfurt zu einer Überhitzung der Märkte führte, vorbei ist. Dass mit dem geplanten Büroturm (140m) der bereits immense Büroleerstand in der Stadt weiter vergrößert wird, wird bewusst in Kauf genommen – eine stadtplanerische Kapitulationserklärung, welche die ohnehin schwierigen Bemühungen um Konversion von Büroflächen in Wohnraum massiv konterkariert. Zu diesen Grundgedanken sagen wir NEIN.
Gesellschaftlich gibt es kein Interesse an dem Verkauf öffentlicher Grundstücke an private Investoren. Die Stadt klagt öffentlich darüber, dass zum Bau von Wohnungen und für Soziale Einrichtungen gerade die Grundstücke fehlen. Die Verfügung über Grundstücke ist eine der Voraussetzungen für ein selbstständiges Agieren der Stadtregierung zur Versorgung der Stadtgesellschaft mit Wohnungen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen. Dass die politischen Organe der Stadt Frankfurt sich zurzeit im öffentlichen Streit hinter das Schild ABG Holding flüchten, ändert nichts daran, dass sie als Souverän auch die Verantwortung und Weisungsbefugnis für diese städtische Gesellschaft haben. Die Chance, hier angesichts wachsender Wohnungsnot den größeren Teil der Grundstücke auf dem Campus für Wohnungsbau zu nutzen, und zu einem großen Teil für die geförderten Bauvarianten (1. und 2. Förderweg), auf die mittlerweile sehr viele Menschen in Frankfurt Anspruch haben, muss genutzt werden.
Schlussfolgerungen
- kein Verkauf von öffentlichen und ABG eigenen Grundstücken auf dem Campus Bockenheim und in der Stadt Frankfurt!
- Für den Wohnungsbau soll 50 % der Fläche zur Verfügung stehen. Soziale Einrichtungen wie Kitas und Horte sowie studentisches Wohnen sind bedarfsorientiert einzuplanen.
- Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst soll auf den Campus Bockenheim kommen. Die Stadt soll endlich Anstrengungen unternehmen, Grundstücke auf dem mittleren Campus dafür vorzusehen und mit dem Land Hessen zu kooperieren. Alle Akteure sollen Verantwortung übernehmen und kein würdeloses Herumgeschiebe der Verantwortung betreiben.
- DIe auf dem Areal sich ansiedelnde Wohnbevölkerung braucht eine soziale Infrastruktur, die jetzt geplant und in Angriff genommen werden muss: eine Grundschule und ausreichend Kitaplätze von 1 bis 6 ist hier sehr gut möglich. NIcht möglich ist, die Deckung des hier entstehenden Bedarfs an Schule und Kitas im Kerngebiet, das jetzt bereits z.b, in der Franckeschule an der absoluten Grenze der Aufnahmefähigkeit arbeitet.
- Offene Räume für gesellschaftliches und kulturelle Aktivitäten der Bürger dieser Stadt sollen von der Stadt gefördert werden. Das Studierendenhaus gehört dazu.
- Die denkmalgeschützten Bestandsbauten müssen erhalten bleiben. Universitätsbibliothek, Philosophicum und Studentenwohnheim sind wichtige Bauwerke, die über ihre geschichtliche Bedeutung hinaus hohen funktionalen Wert haben. Alle Bestandsbauten benötigen eine Bewertung ihrer Konversionsfähigkeit. Geht Konversion vor Abriss und Neubau, ist ersterer im gesellschaftlichen Interesse der Vorzug zu geben.
- Die Stadtverordneten und der Magistrat der Stadt Frankfurt haben die Verantwortung für die Politik der ABG Holding und müssen das Interesse der BürgerInnen an bezahlbaren Wohnungen, sozialer Versorgung und an Bildung und Kultur sowie an einer umweltverträglichen Bebauung des Campus vertreten.